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LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19 |
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- BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs, die Gesundheitsschädigung und die Unfallfolgen ist der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).Für die Kausalität, also die Behauptung, dass der Gesundheitsschaden durch das Unfallereignis herbeigeführt worden ist, genügt das Beweismaß des § 287 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil vom 8.07.2008, Az. VI ZR 274/07 = NJW 2008, 2845). - BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß; …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Die Behauptung von bloßen Vermutungen steht der Durchführung einer Beweiserhebung dabei grundsätzlich nicht entgegen; eine Partei kann im Zivilprozess Tatsachen behaupten, über die sie keine genaue Kenntnis haben kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az. IX ZR 177/99 = NJW-RR 2002, 1419).
- OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16
Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Bei dem Leichenschauschein handelt es sich um eine öffentliche Urkunde gemäß § 415 ZPO, der eine besondere Beweiskraft im Sinne des öffentlichen Glaubens zukommt (…s. Ulsenheimer, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 134 Rn. 37; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2017, Az. 2 (4) Ss 401/16 = NJOZ 2018, 914 mit Verweis auf RGSt 22, 406). - BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Nicht nachzukommen ist jedoch einem Beweisantritt, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, sodass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (BVerfG, Beschluss vom 10.02.2009, Az. 1 BvR 1232/07 = NJW 2009, 1585). - BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75
Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Hierbei reicht es aus, wenn als Ursache für den Tod der versicherten Person nur solche Geschehensabläufe in Betracht kommen, die den Unfallbegriff erfüllen (BGH, Urteil vom 22.06.1977, Az. IV ZR 128/75 = BeckRS 2008, 19035). - OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 7 MS 72/09
Folgen eines Einverständnisses mit der Inanspruchnahme eines Grundstückstücks für …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Die Anforderungen, die in einer solchen Situation an das Führen des Gegenbeweises gestellt werden, sind allerdings höher, als dies gewöhnlich der Fall ist; sie können bei § 415 ZPO grundsätzlich sogar bis zum vollen Beweis des Gegenteils gehen (so ausdrücklich Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.07.1993, Az. 3Z BR 128/93; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2009, Az. 7 MS 72/09 = BeckRS 2009, 38747). - BayObLG, 15.07.1993 - 3Z BR 128/93
Anspruch auf Berichtigung eines Vornamens im Geburtenbuch bei Stellung des …
Auszug aus LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
Die Anforderungen, die in einer solchen Situation an das Führen des Gegenbeweises gestellt werden, sind allerdings höher, als dies gewöhnlich der Fall ist; sie können bei § 415 ZPO grundsätzlich sogar bis zum vollen Beweis des Gegenteils gehen (so ausdrücklich Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.07.1993, Az. 3Z BR 128/93; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.08.2009, Az. 7 MS 72/09 = BeckRS 2009, 38747).